Am 20. Dezember 1963 begann am Frankfurter Landgericht das erste große bundesdeutsche Gerichtsverfahren gegen Nazi-Kriegsverbrecher. Die Ermittlungen leitete ein hessischer Generalstaatsanwalt, der als Jude und Sozialdemokrat selbst vom NS-Regime verfolgt worden war: der Jurist Fritz Bauer (1903-1968). In den Wirtschaftswunder-Jahren Deutschlands stellte er sich gegen eine Politik des Schweigens und Vergessens. Mit dem Prozess gewann die Auseinandersetzung mit dem Holocaust in der Bundesrepublik Deutschland erstmals eine öffentliche Dimension. Auf Antrag des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer hin fanden ab April 1963 in Frankfurt die sogenannten Auschwitzprozesse statt, bei denen Befehlsgeber und Handlanger der NS-Vernichtungspolitik im KZ Auschwitz-Birkenau verurteilt wurden. Fritz Bauers entschiedenes Eintreten für die juristische Aufarbeitung der Nazizeit zwang die Bundesrepublik, sich ihrer Vergangenheit zu stellen. Der jungen Generation gab Bauer eine Botschaft mit auf den Weg, die zu einer radikal neuen Haltung führen sollte: Dass es in einem Unrechtsstaat eine moralische Pflicht ist, Widerstand zu leisten. »Catherine Bernstein begeht nicht den Fehler, die Figur Fritz Bauer für einen modischen Diskurs zu vereinnahmen. Ihr einstündiger Film verdeutlicht eines: Dank Fritz Bauer vermochte das Gericht als Instanz etwas zu leisten, was einem Museum nie gelungen wäre.« (Tagesspiegel)