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Der Heidelberger Sachsenspiegel.

Reicher Bilderbogen mittelalterlichen Alltagsleben. Faksimileausgabe des Exemplares der Universität Heidelberg Cod. Pal.germ 164. Frühes 14. Jahrhundert Harzgebiet.

Format 30 x 23,5 cm, 30 Folios im Originalformat mit 337 farbigen Abbildungen, in Leder gebunden, Holzschuber.

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Kein anderes Buch hat die deutsche Rechtsgeschichte so geprägt wie der Sachsenspiegel. Nach Jahrhunderten ausschließlich mündlicher Tradierung stellt er die erste schriftliche Aufzeichnung des im Alltag und vor Gericht erprobten Gewohnheitsrechts dar. Eike von Repgow legte sein Werk zwischen 1220 und 1235 in der Sprache seiner niederdeutschen Heimat vor und schuf damit nicht nur das bedeutendste und in seiner nachhaltigen Wirkung unerreicht gebliebene deutsche Rechtsbuch, sondern auch das erste Prosawerk in deutscher Sprache. Wegen seiner Nähe zum Urtext kommt dem Heidelberger Sachsenspiegel eine besondere Bedeutung zu. Obwohl nur als Fragment erhalten, besticht er durch seine faszinierenden Bilder, die das alltägliche Leben im Mittelalter illustrieren. Die Heidelberger Handschrift ist nicht datiert, lässt sich aber anhand der Textform, des Schriftbildes und insbesondere der Wappen auf das nordöstliche Harzgebiet und auf die Zeit zwischen 1295 und 1304 eingrenzen. Ursprünglich dürfte die Handschrift 92 Blätter umfasst haben, von denen jetzt nur noch ein Drittel erhalten ist. Es fehlen das ganze erste Buch des Landrechts, Teile des zweiten und dritten Buches sowie Teile des Lehnrechts. Möglicherweise wurden diese Seiten entfernt, weil sie beschädigt waren, darauf könnte der Zustand von fol. 19v und 20v hinweisen. Die Heidelberger Handschrift zeichnet sich durch eine weitgehende Übereinstimmung von Text und Bild aus. Das lässt auch Rückschlüsse auf den Illustrator zu, der vor allem die Fähigkeit besessen hat, die Kernaussage des Rechtstextes zu erfassen und ihn - auch in eigenem Sinne - durch Herausstellen bestimmter bildlicher Aspekte zu interpretieren. In den parallel zum Text verlaufenden Bildzeilen wird das geschriebene Recht in eine Bildfolge »übersetzt« - die Bildszene wird aus dem Text heraus entwickelt. Der Darstellung des Rechtsinhalts dienen Personen und ihre Kleidung, Handgebärden und Körperhaltung, Symbole und Gegenstände des täglichen Lebens, wobei die Figuren sehr lebendig in ihrem Ausdruck wirken. Der unbekannte Illustrator bedient sich nicht nur traditioneller Symbole und Gesten, sondern erfindet auch neue Formen. Hauptausdrucksmöglichkeit rechtlicher Vorgänge sind dabei für ihn vor allem die Gebärden der Hände, die deshalb auch überdimensional groß gezeichnet sind. Ebenfalls auffallend ist in der Heidelberger Handschrift die häufige Darstellung der Mehrarmigkeit, die insbesondere im Lehnrecht Verwendung findet und notwendig ist, um die teilweise komplizierten Vorgänge darstellen zu können. Über den Weg der Handschrift seit ihrer Entstehungszeit bis in die zweite Hälfte des 16. Jh. hinein ist nichts bekannt. Sie erscheint erstmals in Heidelberger Verzeichnissen gegen Ende des 16. Jh. In Heidelberg existierte zu dieser Zeit wegen der 1386 gegründeten Universität und auch durch die Bücherleidenschaft des kurfürstlichen Hofes bedingt eine Büchersammlung, die als »Bibliotheca Palatina« internationalen Ruf erlangte. Während des 30jährigen Krieges eroberte Johann t’Serclaes von Tilly 1622 Heidelberg und die Bibliotheca Palatina wurde vom Bayernherzog Maximilian dem Papst Gregor XV. zum Geschenk gemacht und 1623 durch den römischen Legaten Leo Allacci nach Rom gebracht. Im Jahre 1916 wurde die Handschrift vom Papst nach Heidelberg zurückgegeben. Die Faksimile-Edition des Heidelberger Sachsenspiegels erscheint in einer weltweit limitierten und nummerierten Auflage von 580 Exemplaren. Kommentar- und Textband werden herausgegeben von Dr. Dietlinde Munzel-Everling und Prof. Dr. Gernot Kocher. Der Textband enthält eine dem Originaltext zeilen- und wortgetreu folgende Transkription.