Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs und dem damit verbundenen Ende der kaiserlichen Marine endet auch das Kapitel marinespezifischer Beschaffungen von Hand-, insbesondere von Faustfeuerwaffen. Schon die erste Reichsmarine beschaffte mit der Pistole M/1849 einen Waffentyp der sonst in keiner anderen deutschen Streitkraft Verwendung fand. Gleiches gilt für die in der preußischen Marine verwendete Pistole M/1852, den Colt-Revolver 1851 Navy und den Revolver M/69. Danach kamen die auch im Heer verwendeten Revolver M/79 und M/83 zum Einsatz. Die Einführung der Pistole 04, der ersten von einer deutschen Streitkraft eingeführten Selbstladepistole, stellte den Höhepunkt und den Abschluß marineeigener Faustfeuerwaffen dar.